Dienstag, 30. April 2013

Das Wahlergebnis

Das Ergebnis der Wahl der Mitglieder in den Stadtteilausschuss Vill ist kundgemacht und online auf der Amtstafel der Stadt Innsbruck in der Rubrik "Bezirks- und Gemeindeverwaltung" einsehbar.
249 Villerinnen und Viller haben gewählt, was bei 435 Wahlberechtigten einer Beteiligung von 57,24% entspricht.

Ich stelle die Kundmachung hier auch direkt zur Verfügung:

Kundmachung des Ergebnisses der Wahl der Mitglieder in den Stadtteilausschuss Vill

Bald wird die offizielle Konstituierung erfolgen, dann geht's ans Arbeiten. Die gewählten Mitglieder werden auf die Mitarbeit und Beteiligung aller an Vill Interessierten angewiesen sein. Ich wünsche mit eine möglichst große Einbindung aller, so wie es uns großteils auch im Rahmen des Dorfvereins gelungen ist.

Abschließend möchte ich mich bei allen bedanken, die sich der Wahl gestellt haben und bei allen, die von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht und damit einen Stadtteilausschuss Vill ermöglicht haben.

Montag, 29. April 2013

Wir haben es geschafft!

Viel wissen wir noch nicht, das Wichtigste aber schon:

Die Wahlbeteiligung war ausreichend, 230 Villerinnen und Viller haben nach - noch unbestätigten - Informationen abgestimmt, dazu kommen noch die Wahlkartenstimmen. Damit steht fest, dass das erforderliche Mindestquorum von 210 Stimmen erreicht worden ist und der Einrichtung des Stadtteilausschusses Vill nichts mehr im Wege steht.

Wer gewählt wurde, ist allerdings noch nicht bekannt. Es ist damit zu rechnen, dass das Endergebnis im Laufe des morgigen Tages verlautbart wird.

Ich darf noch einmal Bezug nehmen auf meinen ersten Artikel zu diesem Thema in unserem Blog am 4.2.2012:

Stadtteilausschuss Vill - eine Utopie?

Es hat sich herausgestellt, dass Utopien auch verwirklicht werden können. Ich freue mich darüber und bin gespannt, wie die Umsetzung im Alltag gelingen wird.

Samstag, 6. April 2013

Wahlbeteiligung, Wahlberechtigung und Briefwahlmöglichkeit


Nachdem - wie im vorigen Beitrag geschildert - die Wahlvorschläge eingereicht sind, steht einem eigenen Stadtteilausschuss Vill nur mehr ein Hindernis im Wege:

An der Wahl zum Stadtteilausschuss müssen sich zumindest 210 Wahlberechtigte beteiligen (das entspricht 75% der Wahlbeteiligung im Wahlsprengel 700 bei der GR-Wahl 2012).

Wenn diese Wahlbeteiligung nicht erreicht werden sollte, wären alle bisherigen Schritte umsonst gewesen.

Wir bitten also, vom Wahlrecht Gebrauch zu machen.

Dazu noch einmal ein wichtiger Hinweis zur Klärung teilweise aufgetretener Unklarheiten:

Im Wahllokal für den Wahlsprengel 700 (Gasthof Turmbichl) werden bei der Tiroler Landtagswahl am 28.4.2013 zwei Wahlkommissionen eingerichtet sein. Die "normale" Wahlkommission für die Landtagswahl und eine speziell für die Wahl zum Stadtteilausschuss gebildete Kommission.

Die Wahlberechtigung ist jeweils unterschiedlich ausgestaltet!

Für die Wahl des Stadtteilausschusses Vill sind nur jene Villerinnen und Viller wahlberechtigt, die im Wählerverzeichnis für die Gemeinderatswahl 2012 eingetragen waren bzw sind. Es ist also nicht das Wählerverzeichnis für die Landtagswahl entscheidend, sondern jenes der am 15.4.2012 stattgefundenen Wahl zum Gemeinderat der Stadt Innsbruck. Der entscheidende Stichtag für die Aufnahme in dieses Wählerverzeichnis war seinerzeit der 24.1.2012.

Wahlberechtige, die am Wahltag verhindert sind, ihre Stimme vor der zuständigen Wahlbehörde abzugeben, können für die Wahl des Stadtteilausschusses eine Wahlkarte für die Briefwahl beantragen.

Näheres ist hier auf der Website der Stadt Innsbruck zu finden, insbesondere auch das Antragsformular für die Ausstellung einer Wahlkarte. Dem Antrag muss die Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises beigeschlossen werden.

Der Antrag und die Kopie des Lichtbildausweises sind entweder per Post an das Stadtmagistrat Innsbruck, Allgemeine Bezirks- und Gemeindeverwaltung, Maria-Theresien-Straße 18, 6020 Innsbruck, zu senden oder direkt im Bürgerbüro abzugeben.

Der eigenhändig unterschriebene Antrag samt Lichtbildausweis-Kopie kann aber auch eingescannt und per e-Mail an post.bezirks.gemeindeverwaltung @innsbruck.gv.at übermittelt werden.

Wahlvorschläge eingereicht!

Bereits am vergangenen Mittwoch, den 3.4.2013, haben wir den letzten der von uns beeinflussbaren Schritte auf dem Weg zum eigenen Stadtteilausschuss erfolgreich gesetzt.

Bei der zuständigen Wahlbehörde der Stadt Innsbruck wurden fristgerecht auf Grundlage des § 6 Abs 4 der Verordnung über die Einrichtung von Stadtteilausschüssen folgende Wahlvorschläge vorgelegt:

Wahlvorschlag 01 - 18

Alle KandidatInnen haben ihrer Nominierung zugestimmt.

Die 30 erforderlichen Unterstützungserklärungen pro KandidatIn wurden locker erreicht und der Wahlbehörde übergeben.

Als nächsten Schritt wird die Wahlbehörde jetzt den Stimmzettel für die Wahl zum Stadtteilausschuss Vill erstellen. Es wird ein einziger Stimmzettel mit allen 18 KandidatInnen sein, und zwar in alphabetischer Reihenfolge, nummeriert von 1. bis 18., unter Anführung von Familien- und Vornamen, Geburtsdatum und Beruf.

Bei der Wahl hat dann jeder Stimmberechtigte die Möglichkeit, bis zu 10 Wahlwerber anzukreuzen. Stimmzettel, auf denen mehr als 10 Wahlwerber angekreuzt werden, sind ungültig. Die Vergabe von weniger als 10 Stimmen ist aber zulässig (§ 7 der Verordnung).

Es sind also nur Stimmzettel gültig, auf denen wenigstens ein(e) KandidatIn und maximal 10 KandidatInnen angekreuzt sind!

Gewählt sind dann jene 10 KandidatInnen, die auf diesem Weg die meisten Stimmen erhalten; ihnen ist jeweils ein Mandat im Stadtteilausschuss zuzuweisen.

Mittwoch, 13. März 2013

Unser aktuelles Rundschreiben mit den WahlwerberInnen

Wie im vorigen Beitrag angekündigt, stelle ich unser neuestes Informationsschreiben an alle Viller Haushalte online.

6. Rundschreiben

An dieser Stelle möchte ich herausstreichen, dass Obmann Max Profanter in den letzten Wochen fast rund um die Uhr die logistische Herausforderung der Sichtbarmachung unseres Anliegens im gesamten Dorfgebiet gemeistert und umgesetzt hat.

Thomas Parth hat die Rundschreiben und Plakate formuliert, redigiert und formatiert.

Andreas Span (PIXEL Beschriftungen) hat die Plakate und Planen hergestellt und nichts in Rechnung gestellt.

Ein großes Dankeschön an alle.

Wahlvorschläge, Unterstützungs- und Zustimmungserklärungen und eine abschließende Kontrollrechnung

Ich habe im letzten Artikel die beiden Kundmachungen der Stadt veröffentlicht, in denen zum Einen der Wahltermin festgesetzt und zum anderen zur Einreichung der Wahlvorschläge aufgefordert wurde. Damit hat der nächste Abschnitt auf dem Weg zum eigenen Stadtteilausschuss Vill begonnen.

Ich möchte jetzt kurz die Regelungen im Zusammenhang mit der Ermittlung der KandidatInnen und der Einreichung der Wahlvorschläge vorstellen.

Zum Stadtteilausschuss wählbar sind alle wahlberechtigten VillerInnen. Um gewählt werden zu können, muss man auf einem Wahlvorschlag aufscheinen.

Ein solcher Wahlvorschlag muss eine wählbare Person bezeichnen und von einem Wahlberechtigten eigenhändig unterschrieben werden. Die vorgeschlagene Person muss entweder den Wahlvorschlag selbst unterschreiben oder dem Wahlvorschlag ausdrücklich zustimmen.

Jede(r) Kandidat(in) muss dann von mindestens 30 Wahlberechtigten unterstützt werden, wobei ein Wahlberechtigter maximal zehn Unterstützungserklärungen abgeben darf.

Die Unterstützungserklärung muss die Angaben über Familien- bzw. Nachnamen, Vorname, Geburtsdatum und Wohnadresse des unterstützenden Wahlberechtigten sowie den Namen des Wahlwerbers enthalten und vom unterstützenden Wahlwerber eigenhändig entweder vor der zuständigen Behörde der Stadt oder gerichtlich oder notariell beglaubigt unterschrieben werden.
Die Unterfertigung muss persönlich erfolgen, mitzunehmen ist ein Identitätsdokument (Reisepass, Personalausweis oder Führerschein).

Die Wahlvorschläge mit der Zustimmungserklärung der jeweiligen Wahlwerber müssen bis spätestens 5.4.2013, 12.00 Uhr, bei der Wahlbehörde eingereicht werden.

Falls der Wahlbehörde am 5.4.2013 um 12:00 Uhr nicht mindestens 15 Wahlvorschläge, also 15 KandidatInnen samt den erforderlichen Unterstützungserklärungen vorliegen, wird die Ausschreibung der Wahl zum Stadtteilausschuss widerrufen. Damit wäre die Bildung eines eigenen Stadtteilausschusses gescheitert.

Diese Hürde ist gar nicht so niedrig.

Aktuell haben sich über den Dorfverein 18 KandidatInnen bereit erklärt, sich der Wahl zu stellen. Die Bekanntgabe dieser Wahlwerber erfolgt in den nächsten Tagen in einem Rundschreiben, das ich hier auch noch veröffentlichen werde.

Jede vorgeschlagene Person benötigt 30 Unterstützungserklärungen. Nachdem ein einzelner Wahlberechtigter maximal 10 Wahlvorschläge unterstützen darf, müssen bei 18 Kandidaten mindestens 54 VillerInnen bereit sein, diese Personen zu unterstützen.

Mit der für die Wahl zuständigen Behörde der Stadt (Mag. Edith Margreiter) konnten wir vereinbaren, dass die Möglichkeit besteht, auch diese Unterstützungserklärungen wieder während der üblichen Öffnungszeiten im Bürgerbüro Igls abzugeben.

Wir werden das so organisieren, dass sich die einzelnen KandidatInnen selbst um die erforderliche Anzahl von Unterstützungserklärungen kümmern. Die entsprechenden Vorbereitungen haben wir bereits getroffen. Die Einhaltung der Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge samt Unterstützungs- und Zustimmungserklärungen sollte damit locker möglich sein.

Wir haben zwei 9-er-Listen mit den Kandidaten erstellt (in alphabetischer Reihenfolge). Wenn
jede(r) Kandidat(in) der jeweiligen Liste drei zusätzliche Unterstützer organisiert, von denen jede(r) bereit ist, die 9 Wahlvorschläge auf der jeweiligen Liste zu unterschreiben, entfallen auf jeden Kandidat dieser Liste mehr als 30 Unterstützungserklärungen.

Um es ganz genau darzustellen:
4 Wahlwerber müssen 3 Unterstützer mitbringen, 5 Wahlwerber finden mit 2 Unterstützern das Auslangen. Da sich der jeweilige Wahlwerber nicht selbst unterstützen darf, ergibt das folgende Rechnung:

[4 * (1 + 3) - 1] + 5 * (1 + 2) = 30

Montag, 11. März 2013

177 Unterschriften... und die nächsten Schritte

Die zweite Phase auf dem Weg zum Stadtteilausschuss ist abgeschlossen. Letztendlich waren es 177 Villerinnen und Viller, die ihre Unterschrift unter der Forderung zur Einrichtung einer eigenen Stadtteilvertretung setzten.

Ein tolles Ergebnis und imposantes Zeichen für unser Anliegen. Danke!

Heute hat die Stadt zwei Kundmachungen erlassen, die den weiteren Weg vorgeben.

Der Wahltermin wurde endgültig auf den 28.4.2013, dem Tag der Tiroler Landtagswahl, festgesetzt. Es wird im Wahlsprengel Vill zwei Wahlkommissionen geben, beide Wahlentscheidungen können daher im selben Wahllokal getroffen werden.

Außerdem läuft ab sofort die Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge samt Zustimmungs- und Unterstützungserklärungen. Wir werden die erforderlichen Vorbereitungen umgehend setzen und darüber berichten, insbesondere wird in den nächsten Tagen wieder ein Informationsschreiben im Postweg zugestellt werden. Parallel dazu berichte ich darüber natürlich auch in diesem Blog.

Und hier sind die beiden Kundmachungen im Original nachzulesen:

Ausschreibung der Wahl des Stadtteilausschusses

Einreichung der Wahlvorschläge